Der Gleisanschluss-FörderRechner:
So viel können Sie erwarten.

Ein Service der AnschlussBahnProfis.

Ermitteln Sie die Höhe einer möglichen Förderung für Ihren Gleisanschlussund erfahren Sie, wieviel dafür auf die Bahn verlagert werden muss.

Welche Maßnahme soll gefördert werden?
Wie hoch sind die Investitionen in die Maßnahme?

Geben Sie hier den Betrag ein, den Sie voraussichtlich für den Gleisbau, Tiefbau, Beleuchtung und Leit- und Sicherungstechnik ausgeben werden. Noch OHNE Planungskosten

%

Geben Sie hier den Prozentsatz der Planungkosten ein. Der darf bis zu 17,5 % betragen.

Förderfähige Kosten als Grundlage der Förderung

Gegenstand der Förderung
Soviel Förderung erhalten Sie maximal

Soviel müssen Sie jährlich auf die Bahn verlagern, um die maximale Förderung zu erhalten

Die Mindest-Verlagerungsmenge - egal ob Tonnage, Tonnenkilometer, Güterwagen oder Güterwagenkilometer - welche jährlich erreicht werden muss. Fünf Mal - in einem Zeitraum von zehn Jahren.

t

oder

tkm

? Tonnenkilometer = Beförderung einer Tonne Fracht über eine Entfernung von einem Kilometer

oder

Gw

oder

Gw-km

? Als Güterwagenkilometer gelten die auf dem Schienennetz gefahrenen Kilometer eines Güterwagens

Sie wissen nun, welche Förderung für Ihr Gleisanschluss-Projekt maximal möglich ist – und wieviel Sie dafür auf die Schiene verlagern müssen.

Sie können sich das Ergebnis Ihrer Berechnung selbst per Mail zusenden: Einfach Mailadresse eingeben und absenden.

Aber Achtung: Die "Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus, der Reaktivierung und des Ersatzes von Gleisanschlüssen sowie weiteren Anlagen des Schienengüterverkehrs (Anschlussförderrichtlinie)" ist an eine ganze Reihe weiterer Bedingungen geknüpft. Um nur einige zu nennen:

  • Der Fördernehmer muss nachweisen, dass sich die geplante Maßnahme ohne staatlichen Zuschuss keinesfalls finanzieren lässt
  • Bestehende Anlagen des Kombinierten Verkehrs dürfen durch die Maßnahme nicht kannibalisiert werden
  • Die Ausschreibung und Vergabe der geförderten Leistungen müssen nach den Prinzipien der öffentlichen Hand erfolgen (VOB)
  • Natürlich darf die Maßnahme nicht vor dem Förderbescheid begonnen worden sein
  • Das Baurecht muss vor einem möglichen Bescheid vorhanden sein